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Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsverfahren, bei denen Streitigkeiten durch spezialisierte, neutrale und unabhängige Dritte außerhalb der Gerichte gelöst werden, erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit bei vielen natürlichen und juristischen Personen, dank ihrer schnellen und flexiblen Struktur. Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen für alle Phasen von Schiedsverfahren durch erfahrene Anwälte und Berater an. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

• Erstellung und Entwicklung von Schiedsvereinbarungen,

• Einleitung und Verfolgung von Schiedsverfahren,

• Anträge auf einstweilige Maßnahmen und Beweissicherungen vor oder während des Schiedsverfahrens,

• Anträge in Fällen, in denen während des Schiedsverfahrens ein Gericht angerufen werden muss,

• Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen,

• Klage auf Aufhebung von Schiedssprüchen,

• Durchsetzung von Schiedssprüchen.