Wir bieten sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der individuellen Beschwerde an das Verfassungsgericht an, wenn Ansprüche auf Grundrechte und -freiheiten, die in der Verfassung garantiert und in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den von der Türkei ratifizierten Zusatzprotokollen vorgesehen sind, durch eine öffentliche Behörde verletzt werden.