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Rechtliche Entwicklungen Im Türkischen Investitionsrecht
28.04.2026 / Ersan Şen Hukuk ve Danışmanlık Özel Hukuk Departmanı
Im Bereich des türkischen Investitionsrechts sind im Rahmen des Steuerrechts bedeutende Neuerungen geplant. Das neue Steuerreformpaket wird Innovationen in den Bereichen steuerliche Vorteile, Investitionserleichterungen und Unternehmertum mit sich bringen. In diesem Beitrag werden diese Neuerungen sowie die Vorteile, die sie Investoren bieten, untersucht.
1. Förderung internationaler Direktinvestitionen
Im Rahmen des angekündigten Steuerreformpakets wird angestrebt, durch entsprechende Regelungen rechtliche, administrative, finanzielle und institutionelle Schritte zur Unterstützung internationaler Direktinvestitionen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang sollen das Investitionsumfeld vereinfacht, die Vorhersehbarkeit erhöht und ein investorenfreundliches Ökosystem geschaffen werden.
Als konkrete Ausprägung dieser Maßnahmen sollen mit der „One-Stop-Shop“-Anwendung (Tek-Durak-Büro) großvolumige und qualifizierte internationale Direktinvestitionsprozesse zentral gesteuert werden, wodurch eine vereinfachte, schnelle, digital unterstützte und investorenfreundliche Struktur geschaffen wird.
Es ist geplant, dass unter der Koordination des Präsidialamts für Investitionen und Finanzen Vertreter der zuständigen Institutionen und Organisationen im Rahmen dieser „One-Stop-Shop“-Anwendung eingesetzt werden. Dank dieser Struktur können sämtliche Verfahren – von der Unternehmensgründung über Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Prozesse bis hin zu İŞKUR-Verfahren sowie Grundstücksförderungen und Umweltgenehmigungen – zentral und effizient verfolgt werden.
2. Erweiterung der steuerlichen Vorteile im Istanbul Finance Center
Es wird angestrebt, die steuerlichen Vorteile für im Istanbul Finance Center tätige Unternehmen zu erweitern. In diesem Zusammenhang:
• Für Gewinne, die globale Unternehmen erzielen, indem sie ihre Auslandsoperationen von der Türkei aus steuern, soll ein erheblicher Steuervorteil gewährt werden, indem über einen Zeitraum von 20 Jahren 100 % der im Istanbul Finance Center erzielten Gewinne vom steuerpflichtigen Körperschaftseinkommen abgezogen werden können.
• Gewinne, die außerhalb des Istanbul Finance Center erzielt werden, sollen zu 95 % vom steuerpflichtigen Körperschaftseinkommen abgezogen werden können.
Darüber hinaus ist geplant, qualifizierten Arbeitnehmern im Istanbul Finance Center unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung auf ihre Gehälter zu gewähren.
Diese Regelungen zielen darauf ab, globale Unternehmen zu motivieren, ihre regionalen Hauptsitze in die Türkei zu verlagern.
3. Steuerliche Anreize für Transit-Handel und internationale Tätigkeiten
Es ist vorgesehen, den derzeit im Istanbul Finance Center geltenden Abzugsbetrag von 50 % für Gewinne aus Transit-Handel oder Vermittlungstätigkeiten bei im Ausland realisierten Warenkäufen und -verkäufen auf 100 % zu erhöhen. Außerhalb des Istanbul Finance Center sollen 95 % dieser Gewinne aus Transit-Handel von der Besteuerung ausgenommen werden.
4. Regelungen zur Körperschaftsteuer
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt in der Türkei 25 %, wobei für Exporteure ein Abschlag von 5 Prozentpunkten und für Hersteller zusätzlich 1 Prozentpunkt gewährt wird. Durch die geplanten Änderungen:
• soll dieser Steuersatz für Hersteller und Exporteure auf 9 % gesenkt werden und
• für andere exportierende Unternehmen auf 14 % festgesetzt werden.
5. Anreize zur Devisenzuführung in die Türkei
Für Personen, die im Ausland leben und in den letzten drei Jahren in der Türkei nicht steuerpflichtig waren, wird angestrebt, dass sie im Falle ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von 20 Jahren keine Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte und Gewinne zahlen. Diese Personen sollen lediglich hinsichtlich ihrer inländischen Einkünfte steuerlich erfasst werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, für diese Personengruppe die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf 1 % festzulegen.
6. Anreize für neue Generationen von Sektoren
Vor der geplanten Regelung wurden bei Unternehmern, die in aufstrebenden Sektoren wie Architektur, Ingenieurwesen und Software tätig sind und Dienstleistungen für ausländische Kunden erbringen, 80 % der Auslandseinkünfte von der Besteuerung ausgenommen. Künftig soll es möglich sein, diese Einkünfte vollständig von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- und Körperschaftsteuer abzuziehen.
Damit soll erreicht werden, dass Unternehmer, die im Ausland Unternehmen gegründet oder sich an solchen beteiligt haben, ihre Gewinne in die Türkei transferieren.
7. Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für großvolumige Investitionen
Es wird angestrebt, projektbezogene Sicherheiten zu schaffen, um die Auswirkungen nachträglicher steuerlicher Änderungen nach Investitionsentscheidungen zu minimieren und angemessene Übergangsregelungen zu definieren.
zusätzlich zu diesen Anreizen:
• soll durch die Einführung der „digitalen Gesellschaft“ die Unternehmensgründung und -führung schneller und flexibler gestaltet werden,
• sollen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme attraktiver und effektiver ausgestaltet werden, insbesondere durch die Vereinfachung von wandelbaren Finanzierungsinstrumenten zur Erleichterung des Kapitalzugangs,
• soll mit der ersten Phase des Projekts „Terminal Istanbul“ eine starke Infrastruktur für Unternehmertum geschaffen werden.
Zusammenfassend besteht das Hauptziel der oben dargestellten rechtlichen, administrativen, finanziellen und institutionellen Regelungen darin, durch erhebliche steuerliche Vorteile insbesondere Investoren für das Istanbul Finance Center zu gewinnen und bedeutende Fortschritte im Bereich der Direktinvestitionen zu erzielen. Es wird erwartet, dass die Reformvorbereitungen von der Wirtschaftsverwaltung mit Investoren abgestimmt und anschließend entsprechende Gesetzgebungsverfahren im Parlament eingeleitet werden. Es ist zudem hervorzuheben, dass ein konkreter Zeitplan hierfür bislang noch nicht feststeht.


