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Türkisches Erbrecht: Anfechtung des Testaments (Fragen und Antworten)

07.11.2023 / Ersan Şen Hukuk ve Danışmanlık Özel Hukuk Departmanı

1. Aus welchen Gründen kann ein Testament angefochten werden?  

Die Gründe für die Anfechtung eines Testaments sind in Artikel 557 des türkischen Zivilgesetzbuchs aufgeführt. Diese sind wie folgt: 

a- Die Geschäftsunfähigkeit,

b- Das Testament wurde aufgrund eines Irrtums, einer Täuschung, Drohung oder Zwang errichtet,

c- Die Bedingungen oder Auflagen, an die der Inhalt der Verfügung geknüpft ist, verstoßen gegen das Gesetz oder die guten Sitten,

d- Die Verfügung wurde ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form erlassen.

Es ist zu betonen, dass es nicht möglich ist, ein Testament aus anderen als den hier aufgeführten Gründen anzufechten.  

2. Wie kann die Unzurechnungsfähigkeit nachgewiesenwerden?  

Laut dem türkischen Kassationshof muss dieGeschäftsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Dementsprechend werden Dokumente, die den Gesundheitszustand des Erblassers zum Zeitpunkt des Testaments belegen (z. B. Krankenhausunterlagen, Rezepte, Berichte, Gesundheitszeugnisse), und ein Bericht der gerichtsmedizinischen Institution darüber, ob der Erblasser zum Zeitpunkt des Testaments geschäftsfähig war, zum Nachweis der Geschäftsunfähigkeit verwendet.  

3. Welche Personen haben das Recht, ein Testament mittels einer Klage anzufechten?

Artikel 558 des türkischen Zivilgesetzbuchs regelt, wer eine Anfechtungsklage gegen ein Testament einreichen kann. In diesem Zusammenhang haben folgende Personen das Recht,eine Anfechtungsklage einreichen:

- Der Erbe, der ein Interesse an der Aufhebung des Testaments hat: 

o Gesetzlicher Erbe

o Eingesetzter Erbe

- Testamentsgläubiger

4. Müssen die Erben die Anfechtungsklage gemeinsam einreichen?  

Es müssen nicht alle Erben gemeinsam eine Anfechtungsklage gegen das Testament einreichen. Jeder Erbe kann die Aufhebung des Testaments auch allein beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Testament für die Erben, die keine Anfechtungsklage einreichen, gültig bleibt. Falls auch diese Erben die Beseitigung des Testaments für sich wünschen, müssen sie eine Klage einreichen.